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Nachfolgende Bogenarten (mit bis max. 60 lbs Zuggewicht) sind auf unserem 3D-Parcours zugelassen:
  • Primitivbogen
  • Langbogen
  • Reiterbogen
  • Blankbogen
  • Bowhunter-Recurve
  • Traditioneller Recurve
  • Olympisch-Recurve
  • Compound 

Das Benutzen von:

Armbrust, alle Arten von Waffen, die Verwendung von Jagd-, Judo-, Heul- und Bluntspitzen, so wie Blasrohren sind auf allen Parcours nicht erlaubt!

Auf unserem 3D-Parcours gelten die Sicherheitsrichtlinien des DFBV und sind einzuhalten.

  1. Diese 3D-Parcoursordnung sowie die AGBs der Hotel Lochmühle GmbH sind allgemein verbindlich.
  2. Jeder Schütze, der den 3D-Parcours nutzen möchte, muss eine Eintrittskarte am Empfang (Restaurant) der Lochmühle, der Kasse der Bogenmesse oder zuvor online lösen. Dabei ist vorab die Parcoursgebühr zu entrichten. Die Bestätigung der Bezahlung ist während der Nutzung des 3D-Parcours mitzuführen und ggf. bei Aufforderung des Personales sowie der Mitglieder des Vereines zu zeigen. Jeder Bogner / Bognerin, der /die den 3D-Parcours nutzen möchte, erkennt mit dem Erwerb des Tickets die Parcoursordnung sowie die AGBs der Hotel Lochmühle GmbH an. Die Benutzung des 3D-Bogenparcours erfolgt damit auf eigene Gefahr. Es werden keinerlei Haftungen durch die Hotel Lochmühle GmbH, den Hegau Archers e. V., von Bogensport-Kursleitern, den Grundbesitzern noch durch die Gemeinde Eigeltingen übernommen!
  3. Um den Parcours begehen zu können, wird seitens des Veranstalters eine Erfahrung vorausgesetzt. Hierzu sollte eine längere Einweisung (mit Inhalten wie z. B.: Verhalten auf dem Parcours, wie ist die korrekte Schusstechnik, Verhalten wenn Pfeile gesucht oder abgegeben werden etc.) oder ein bereits absolvierter Bogenkurs vorhanden sein. Ohne diese Voraussetzung darf der Parcours nicht mit dem Bogen begangen werden.
  4. Der 3D-Parcours muss ausschließlich in der auf dem Lageplan vorgeschriebenen Richtung begangen werden. Auf dem 3D-Parcours sind die Wege durch Richtungspfeile gekennzeichnet. Ein Gehen auf nicht ausgewiesenen Wegen oder Pfade ist nicht erlaubt. Ebenso sind Abkürzungen nicht erlaubt.
  5. Jeder Schütze muss über eine ausreichende private Haftpflichtversicherung verfügen und haftet uneingeschränkt selbst für seinen abgegeben Pfeil. Die Benutzung des Parcours erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Die Benutzer tragen die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen verursachten Schäden. Mit der Benutzung des Parcours erklärt jeder Schütze den Verzicht auf Ansprüche aller Art bei Sach- und Personenschäden, insbesondere gegenüber dder Hotel Lochmühle GmbH und dem Grundbesitzer sowie den Kursleitern.
  6. Um Wartezeiten vermeiden zu können, darf die Gruppenstärke maximal 6 Personen betragen. Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Wege und Pfade sind nicht abgesichert. Festes Schuhwerk ist auf dem Parcours dringend erforderlich. Weder die Hotel Lochmühle GmbH noch der Grundstückseigentümer noch Kursleiter übernehmen für Verletzungen und für Schäden die Haftung.
  7. Alle Pfeileabgaben dürfen nur von den dafür vorgesehenen Abschusspflöcken erfolgen. Die Abschusspflöcke sind fortlaufend nummeriert und farblich gekennzeichnet. Es ist grundsätzlich immer auf die Sicherheit Acht zu geben. Alle Personen, welche nicht am Pflock stehen, müssen bei der Pfeilabgabe hinter dem Schützen stehen. Bei Nichteinhaltungen werden Parcoursverbote ausgesprochen
  8. Jeder Bogner / jede Bognerin ist für den abgegebenen Pfeil selbst verantwortlich. Vor Pfeilabgabe ist grundsätzlich die allgemeine Sicherheit zu überprüfen, ob sich keine Personen oder Tiere im Schussfeld befindet.
  9. Jugendliche unter 18 Jahren dürfen den 3D-Parcours nur in Begleitung einer Aufsichtsperson nutzen. Die Aufsichtsperson muss kein erfahrener Bogner oder Bognerin sein, muss sich aber am Empfang melden bzw. im Parcoursbuch eintragen. Unter Umständen muss vor Nutzung des 3D-Parcours eine Einweisung durch das Personal der Lochmühle erfolgen.
  10. Hunde dürfen auf den 3D-Parcours, müssen aber generell angeleint geführt werden. Sollte ein Hund sein Geschäft verrichten, muss der Hundebesitzer generell Entsorgungsbehältnisse mit sich führen, das Geschäft des Hundes wegräumen und Zuhause fachgerecht entsorgen.
  11. Bitte beachten Sie, dass Camouflage – z. B.: Jagd- oder Bundeswehrkleidungen – auf dem 3D-Parcours nicht erlaubt sind!
  12. Alle Bogen mit aufgelegtem Pfeil, dürfen nur am Abschusspflock in Schussrichtung (nicht über dem Ziel aufziehen) auf das vorgesehenen 3D-Ziel aufgezogen werden. Nichteinhaltungen werden abgemahnt. Dem Aufsichtspersonal, den Mitarbeitern der Lochmühle sowie den Mitgliedern der Hegau Archers ist Folge zu leisten.
  13. Jeder Teilnehmer in der Gruppe ist verpflichtet, sorgfältig und gewissenhaft vor dem Pfeilablass zu prüfen, ob eine Gefährdung anderer (z. B. Spaziergänger, Mitglieder anderer Gruppen oder lebende Tiere) möglich ist. In diesem Fall muss die Pfeilabgabe sofort eingestellt werden. Eine Zuwiderhandlung wird geahndet.
  14. Beim Aufziehen des Bogens darf dieser nur so hoch gehalten werden, dass der Pfeil nicht über den Pfeilfang (Sicherheitsbereich, Wall, Pfeilfang, usw.) fliegen kann.
  15. Es dürfen pro Schütze nur max. 3 Pfeile pro ausgewiesenes 3D-Ziel abgegeben werden. Sollten 3D-Gruppen vorhanden sein, dürfen Pfeile nur auf das ausgewiesene Ziel (siehe Infotafeln – die anderen Ziele fungieren hier nur als Beistellziel) abgegeben werden. Hier hat die Sicherheit absoluten Vorrang. Einige der Ziele fungieren nur als Beistell-Ziel. Wir bitten hierbei um dringende Beachtung. 
  16. Die Trefferaufnahme (Pfeilziehen) – in einer Gruppe – ist nur gemeinsam erlaubt. Ist jemand alleine unterwegs, muss der Bogen – als Erkennungssignal – direkt vor das Ziel und in Richtung Abschusspflock gestellt werden
  17. Werden Pfeile aus dem Ziel bzw. Pfeilfang gezogen, ist darauf zu achten, dass hierbei keine Personen verletzt werden können und dass die Ziele hierbei nicht aus der Befestigung gerissen werden. Defekte rund um den 3D-Parcours sind an der Rezeption oder der Vorstandschaft zu melden.
  18. Es ist grundsätzlich verboten mit Pfeilen in der Hand zu rennen oder schnell zu gehen. Durch Witterungseinflüssen kann es zur Rutschgefahr kommen. Beim Stolpern besteht Verletzungsgefahr. Bitte den 3D-Parcours mit geschlossenen, festem Schuhwerk begehen, da in einigen Abschnitten der Untergrund rutschig sein kann. Pfeile sind generell im Köcher zu transportieren.
  19. Ist eine Pfeilsuche hinter dem Ziel erforderlich, so ist der Bogen deutlich sichtbar vor das Ziel und in Richtung Abschusspflock zu stellen.
  20. Alle Pfeile sind deutlich – mit Vor- und Nachnamen- zu beschriften.
  21. Bewusste Abgaben von Pfeile auf Pflanzen, Bäume und lebende Tiere sind strengstens verboten! Bei Zuwiderhandlung werden strafrechtlichen Konsequenzen eingeleitet.
  22. Cloud- oder Weitschüsse sind auf dem gesamten Parcoursareal absolute verboten.
  23. Die Felder, Wald-Wege des 3D-Parcours und die Parkplätze müssen sauber gehalten werden. Defekte Pfeile sowie Müll sind von dem jeweiligen Schützen eigenverantwortlich mit nach Hause zu nehmen und dürfen nicht auf dem 3D-Parcours oder auf dem Gelände der Lochmühle belassen werden.
  24. Veränderung des 3D-Parcours oder dessen Einrichtungen (z. B. Verstellen von Zielen, gewollte Hindernisse oder Markierungen entfernen, Abknicken von Zweigen, usw.) sind generell verboten.
  25. Abkürzungen z. B.: vom Abschusspflock zum Ziel sind nicht erlaubt. Bitte immer den Markierungen oder den gemähten Wegen folgen.
  26. Der Aufenthalt sowie Pfeilabgaben auf dem 3D-Parcours, die unter Alkohol- und / oder Drogeneinfluss durchgeführt werden, sind strengstens verboten.
  27. Das Rauchen – auch mit der E-Zigarette – und trinken von Alkohol auf dem gesamten 3D-Parcours, inkl. Übungsplatz und Wege im und rund um den 3D-Parcours, ist grundsätzlich verboten.
  28. Bei Diebstahl oder nachweislich mutwillige herbeigeführten Schäden sowie Vandalismus, werden strafrechtliche Konsequenzen eingeleitet.
  29. Es ist verboten auf dem gesamten Areal zu urinieren. Hierzu ist die vorhandene Toilette im Restaurant oder der Messe aufzusuchen.
  30. Bei Verstößen gegen diese 3D-Parcoursordnung oder den AGB’s wird ein Platzverweis oder ein Parcoursverbot erteilt. Namen hierzu werden an der Rezeption entsprechend hinterlegt.
  31. Salvatorische Klausel. Sollten Bestimmungen dieser Benutzereinverständniserklärung unwirksam werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für Lücken.
  32. In Notfällen im Restaurant Lochmühle oder per Handy die Notrufnummer 112 absetzen!
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